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Wohnung verkaufen in Oberhausen - Einfach & erfolgreich
Ob City-Apartment, vermietete Kapitalanlage oder exklusives Penthouse. Wir finden den passenden Käufer für Ihre Eigentumswohnung in Oberhausen.
Ihre Eigentumswohnung optimal vermarktet
Der Verkauf einer Wohnung in Oberhausen unterscheidet sich in vielen Aspekten vom Hausverkauf. Es gilt, nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das gesamte Gebäude, die Eigentümergemeinschaft, die Lage und die Verwaltungssituation transparent und attraktiv darzustellen.
Egal, ob Sie eine leerstehende Wohnung für Eigennutzer oder eine vermietete Immobilie als Renditeobjekt für Kapitalanleger verkaufen möchten – wir entwickeln die passende Strategie. Mit unserer Expertise als Immobilienmakler in Oberhausen bereiten wir komplexe Unterlagen wie Teilungserklärungen, Eigentümerprotokolle und Hausgeldabrechnungen verständlich auf und präsentieren Ihre Wohnung professionell am Markt.
Für Eigennutzer
Für Kapitalanleger
Bei vermieteten Wohnungen fokussieren wir uns auf die harten Fakten: Renditeberechnungen, Mietverträge und Entwicklungspotenziale für Investoren.
Dokumenten-Service
Fragen zum Wohnungsverkauf
Neben den Standardunterlagen benötigen Sie zwingend die Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, die aktuelle Hausgeldabrechnung sowie den Wirtschaftsplan. Wir beschaffen diese Dokumente gerne für Sie bei der Hausverwaltung.
Ja, vermietete Wohnungen eignen sich hervorragend als Kapitalanlage für Investoren. Der Verkaufspreis richtet sich hierbei stark nach der aktuellen Jahresnettokaltmiete (Ertragswertverfahren). Wir haben viele Kapitalanleger in unserer Datenbank.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Mieter besteht in der Regel nur dann, wenn die Mietwohnung während seiner Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und nun erstmals verkauft wird.
Wohnungen in Oberhausen sind sehr gefragt. Bei einem marktgerechten Preis und professioneller Vermarktung finden wir oft innerhalb von 3 bis 6 Wochen einen passenden Käufer.
Das hängt von der Teilungserklärung ab. Oft ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich (Verwalterzustimmung), um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer solvent ist. Wir kümmern uns um die reibungslose Abwicklung.